NABU: Nature Restoration Law tritt in Kraft

Eine Chance für die Natur in Niedersachsen

Hannover – Am kommenden Sonntag (18. August) tritt das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) in Kraft. Das Gesetz soll Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand bringen und eine Trendwende beim Artenschwund einleiten. Inmitten der Natur- und Klimakrise weckt der Start des Gesetzes große Hoffnungen. Damit es zum Erfolg wird, sind nun vor allem die Bundesländer gefragt.

Dazu Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen: „Niedersachsen hat jetzt wichtige Hausaufgaben zu erledigen. Unser Bundesland muss sich endlich an das europäische Naturschutzrecht halten. Die Anforderungen der FFH-Richtlinie müssen erfüllt und die Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden. Hierzu wurde Deutschland bereits vom EuGH verurteilt, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Wir fordern verbindliche, gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die niedersächsischen Schutzgebiete, ein aktives Management und ein transparentes Monitoring. Nur so kann der Schutz unserer Lebensräume und Arten regional messbar gemacht werden.“  

Der NABU Niedersachsen setzt sich zudem dafür ein, dass weitere ökologisch wertvolle Flächen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Dr. Buschmann: „Unsere Moore, Wälder und Auenlandschaften sind natürliche CO2-Senken und leisten einen enormen Beitrag zum Klimaschutz. Mit dem Inkrafttreten des Nature Restoration Law haben wir jetzt die einmalige Chance, diese unter Druck geratenen Ökosysteme wieder in Stand zu setzen, ihre biologische Vielfalt zu sichern und dadurch den Klimaschutz voranzubringen.“

Weitere Informationen zum Nature Restoration Law: Was ist eigentlich das EU Nature Restoration Law? – NABU 

 

 Für Rückfragen:  

Frederik Eggers 
Teamleiter Umwelt- und Naturschutz, NABU Niedersachsen, 
Tel.: +49 (0) 511 91105-24 
Frederik.Eggers@NABU-Niedersachsen.de 

Text und Bild: NABU Niedersachsen